Weidenbach ThomasDr. med. Thomas Weidenbach

Hautarzt und ärztlicher Qualitätsmanager

Gesundheitspolitik

 

 

 

Die Krankenkassenbeiträge sollten von den Versicherten zu 100 % selbst bezahlt werden. Nur so kann der Versicherte die volle Höhe der Beitragskosten erkennen.

Die Arbeitgeber überweisen dem Arbeitnehmer die bisherige Hälfte mit dem Lohn.

Das bisherige System vernebelt bewußt. Kein Arbeitnehmer durchschaut die eigentliche Gesamthöhe des Kassenbeitrags, denn er sieht nur seinen Anteil auf dem Lohnzettel.

Keine versicherungsfremden Leistungen

Wie nachfolgend dargestellt wird, fordern wir eine Pflichtversicherung der Grundleistungen für alle Bürger. Diese Pflichtversicherung ist von versicherungsfremden Aufgaben zu befreien. So darf es z.B. keine Beitragsfreiheit für Familienmitglieder geben. Die sicherlich notwendige Förderung der Familien hat direkt und transparent zu erfolgen durch z.B. ein Familiengeld. Es kann doch nicht Aufgabe nur der berufstätigen Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sein, die Familienförderung dem Staat abzunehmen.

In manchen Kassen beträgt der Anteil der beitragsfrei Versicherten bis zu 40%.

Pflichtversicherung für alle

Jeder Bundesbürger sollte verpflichtet werden, die noch zu definierenden Grundleistungen bei einer Krankenkasse seiner Wahl zu versichern. Ich halte die Errichtung nur einer Krankenkasse für gefährlich, denn es würde dann ein unflexibler Moloch entstehen. Diese Monopolstellung birgt die Gefahr, daß diese Behörde unkontrollierbar wird. Besser ist es in meinen Augen, dem Versicherten die Wahl zwischen konkurrierenden Krankenkassen zu erlauben. Bekanntlich fördert Wettbewerb die Leistungsbereitschaft. Er muß nur fair ermöglicht werden.

Ein Beispiel, daß dies in Deutschland hervorragend funktioniert ist die Versicherungspflicht für Autobesitzer.

Grundleistungen und Wahlleistungen

Diese Versicherungspflicht sollte nur für sogenannte Grundleistungen bestehen. Diese zu definieren ist Aufgabe der Politik. Die Leistungen der Pflichtkasse müssen aber möglichst eng ausgelegt werden auf Notfälle, lebensbedrohliche Erkrankungen etc. Es ist zu diskutieren, ob dann z.B. Sportunfälle, Skiunfälle usw. von der allgemeinen Pflichtkrankenkasse getragen werden müssen. Der Gesetzgeber muß die Rahmenbedingungen definieren.

Es sollten auch Steuerzuschläge auf gesundheitsschädliche Produkte und Verhaltensweisen eingeführt werden.

Dem Versicherten sollte es frei stehen, sich für Wahlleistungen zusätzlich zu versichern.

Auch hier funktioniert dies in der "Auto-Nation" Deutschland bei der Haftpflicht- und Kaskoversicherung problemlos.

Positivliste und Mehrwertsteuer

Im Rahmen der allgemeinen Pflichtversicherung ist die Arzneimittelversorgung durch eine Positivliste bzw. Negativliste zu regeln. Diese ist schon längst überfällig.

Der Mehrwertsteuersatz für Medikamente sollte auf 7 Prozent gesenkt werden wie bei Lebensmitteln. Es kann doch nicht sein, daß wir für Champagner und Kaviar 7 Prozent Mehrwertsteuer zahlen, für lebenswichtige Arzneimittel aber den vollen Satz.

Dispensierrecht für Ärzte

Es muß den niedergelassenen Ärzten erlaubt sein, kleine Mengen von Arzneimittel für die Akutversorgung dem Patienten aushändigen. Dieses System funktioniert in anderen Ländern, ohne daß dort die Patienten gefährdet werden, wie es so die Apothekerlobby behauptet.

Therapieverantwortung muß beim Arzt bleiben

Die Verantwortung für die Arzneimittelverordnung muß beim Arzt bleiben. Die aut idem Regelung wird bei einer Positivliste hinfällig.

Selbstbeteiligung und Konsultationspauschale

Sowohl bei der ärztlichen Behandlung, als auch bei der Arzneimittelversorgung ist eine Selbstbeteiligung für die Patienten einzuführen. Diese Selbstbeteiligung wird das Kostenbewußtsein der Versicherten wecken und zu einer sparsameren Inanspruchnahme von ambulanten Leistungen führen. Zusätzlich sollte eine pauschale Konsultationsgebühr je Arztbesuch erhoben werden. Diese Steuerungselemente werden durch die sparsamere Inanspruchnahme von Leistungen zu einer Reduktion der Kosten führen und somit die Kassenbeiträge sinken lassen. Somit wird sich diese Selbstbeteiligung kostenneutral für die Versicherten darstellen lassen. Daß auch wir Ärzte durch diese Steuerungsmechanismen Einschnitte erleben werden, ist mir bewußt.

Wahlleistungen

Leistungen, die über die Grundversorgung hinausgehen, können über eine private Zusatzversicherung versichert werden. Diese Wahlleistungen sind frei definierbar.

Direkte Abrechnung der Ärzte

Die Abrechnung der Ärzte hat mit den Patienten direkt zu erfolgen. Nur durch diese Offenlegung der Abrechnung ist die nötige Transparenz zu erreichen. Es ist Zeit für eine umfassende Dokumentations- und Informationspflicht der erbrachten Leistungen, um dem Patienten klar die von ihm angeforderten Kosten darzulegen und dem Vorwurf von Falschabrechnungen zu begegnen. Wir sollten nicht leugnen, daß von Kollegen falsche Abrechnungen erstellt werden. Diese schaden zwar zur Zeit nicht die Kassen, wie immer behauptet wird, sondern den ehrlichen Kollegen.

Nicht die Krankenkasse kann die tatsächlich vom Arzt erbrachten Leistungen nachträglich überprüfen, sondern nur der Patient selbst. Ist er unsicher, kann er zur Beratungsstelle seiner Kasse gehen.

Pauschalierung im Rahmen der Grundleistungen

In der allgemeinen Pflichtversicherung können die Grundleistungen pauschaliert werden. Dies würde den Versicherten mehr Sicherheit bringen. Diese Fallpauschalen dürfen dann aber keiner zusätzlichen Budgetierung für uns Ärzte unterworfen werden. Das Morbiditätsrisiko haben die Krankenkassen zu tragen, nicht wir Ärzte.

Lotsenfunktion der Hausärzte

Die bisherige Möglichkeit, unkontrolliert und beliebig mehrere Ärzte, auch Ärzte der selben Fachrichtung aufsuchen zu können, darf so nicht bestehen bleiben. Die Stellung des Hausarztes als Lotse muß gestärkt werden. Ihm muß die Koordinierung der Behandlung ermöglicht werden. Ich plädiere aber trotz aller Lobbyarbeit bestimmter Allgemeinarztkreise weiterhin für die freie Arztwahl. Durch entsprechende Tarifgestaltung und durch die oben erwähnte Selbstbeteiligung sowie Konsultationsgebühr wird der Patienten von sich aus schon das bisher mögliche Doctorhopping einschränken. Eine ausnahmsloser Zwang, sich jedesmal erst beim Hausarzt vorstellen zu müssen, verstößt in meinen Augen gegen die Menschenwürde.

Auflösung der sektoralen Budgets

Die bisherigen sektoralen Budget, hier ambulant, dort stationär, sind aufzulösen.

Das Geld muß dahin fließen, wo die Leistung erbracht wird. Es kann nicht sein, daß immer mehr Leistungen aus dem stationären Bereich in den ambulanten Bereich verlagert werden ohne daß es dann zu einer entsprechenden Umschichtung innerhalb der beiden Budgets kommt. Es ist doch einfach ungerecht, daß, wenn ein Melanom, der bösartigste Krebs überhaupt, nicht im Krankenhaus operiert wird, die Krankenkasse pro Tag 400,00 € stationäre Behandlungskosten spart, dem ambulanten tätigen Arzt aber, dem nun die Behandlung zufällt, pro Melanomoperation 2130 EBM-Punkte aus einem budgetierten Topf zustehen, was bei einem Punktwert von 3,25 Cent nur 69,26 € entsprechen.

Das Gesundheitswesen – ein innovativer Wachstumsmarkt

Die medizinische Forschung wird immer besser und die Menschen dadurch älter. Viele Krankheiten sind heute behandelbar, die früher nicht geheilt werden konnten. Viele Wissenschaftler sehen im Gesundheitswesen den innovativsten Markt der Zukunft. Dieser darf durch falsche Sparzwänge, aber auch nicht durch ungehemmte Inanspruchnahme zerstört werde.

In den Praxen der niedergelassenen Ärzte werden Tausende von Mitarbeiter beschäftigt, werden große Summen in innovative Medizintechnik etc. ausgegeben.

Es ist unsere Aufgabe durch Transparenz und fairen Wettbewerb diesen wichtigen Wirtschaftszweig in Deutschland zu erhalten.

Und schließlich sage ich dies nicht ohne Eigennutz. Ich möchte in meinem Alter mit meinen Krankheiten dann in gut ausgestatteten, modernen Praxen mit motivierten Ärzten und Mitarbeitern behandelt werden.

 

Gesundheitspolitik

Weniger Regulierung würde Patienten-gesundheit und -leben retten